Neues Förderprogramm für betriebliche Weiterbildung

Die Digitalisierung von Arbeitsprozessen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor große Herausforderungen. Konkret bringt die Transformation der Arbeitswelt spezifische Weiterbildungsbedarfe in verschiedenen Branchen und Berufen mit sich - ganz abgesehen von der Coronapandemie, die diese Entwicklung zusätzlich beschleunigt hat. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat vor diesem Hintergrund das neue Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung aufgelegt.

Mit dem Programm fördert das Ministerium baden-württembergische Betriebe und ihre Beschäftigten, um eine stabile Erholung der Unternehmen zu unterstützen und zudem Fachkräfte und Firmen auf die fortschreitende Digitalisierung und die langfristige Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft vorzubereiten. Insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe sollen von dem neuen Förderprogramm profitieren und so Hilfe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie erhalten.

Gefördert werden betriebliche Anpassungsfortbildungen, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen. Es können auch Gruppen eines Betriebes, beispielsweise Beschäftigte aus Service, Vertrieb, Führungskräfte und auch Auszubildende geschult werden. Fachkurse zur einzelbetrieblichen Weiterbildung können ausschließlich von Betrieben in Baden-Württemberg für ihre Mitarbeitenden beziehungsweise Betriebsangehörigen gebucht werden.

Die betrieblichen Anpassungsfortbildungen müssen eine Dauer von mindestens acht Unterrichtseinheiten umfassen. Es ist möglich, die Schulungen in beliebige Zeitblöcke aufzuteilen, beispielsweise eine achtstündige Anpassungsfortbildung in zwei Blöcken mit je vier Stunden an verschiedenen Tagen. Die Kurse können in den Räumlichkeiten des Betriebes oder in den Räumlichkeiten des Weiterbildungsanbieters oder in sonstigen Räumlichkeiten stattfinden.

Das Sonderprogramm ist für kleine und mittlere Unternehmen sehr attraktiv:
•    Die Weiterbildungen lassen sich inhaltlich gezielt gestalten
•    Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kursgebühren
•    Der organisatorische Aufwand soll für die Unternehmen gering bleiben, da die Antragsstellung durch die Weiterbildungsträger erfolgt
Der Zuschuss wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aus REACT EU-Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Weitere Informationen: Merkblatt zum Förderprogramm.

(Foto: Pixabay/StartupStockPhotos)